Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

Dies betrifft insbesondere frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Backwaren, Molkereiprodukte sowie sonstige verderbliche Lebensmittel.

Soweit im Einzelfall nicht verderbliche Waren geliefert werden, gelten hinsichtlich eines etwaigen Widerrufs die gesetzlichen Vorschriften.